AGB’s

Stand: 25.11.2023

1. Jeder Gast stimmt, beim Betreten der Räumlichkeiten der Diskothek und des Bezahlens des ausgeschriebenen Eintrittsgeldes, den bei uns geltenden AGBs rechtlich verbindlich ein.

2. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.

3. Personen, die versuchen, den reibungslosen, den friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.

4. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Fall einbehalten; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen. Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt erst nach Bezahlung eines pauschalen Kostenersatzes in der Höhe von EUR 200,00 zu den Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen im Club und nach einer individuell von der Geschäftsführung festgelegten Abkühlphase (in der Regel erst am nächsten Öffnungstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 0:00 Uhr). Das Mitführen verbotener Waffen führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige und der Übergabe dieser Waffe an die Polizei. Auch in diesem Fall ist von zuwiderhandelt Besucher jedenfalls ein pauschaler Kostenersatz in der vorigen genannten Höhe zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung erfolgt die gerichtliche Durchsetzung.

6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines Schadenersatzes zumindest in der Höhe eines pauschalierten Ersatzes in Höhe von EUR 30,00 sowie eines darüberhinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.

7. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt.

8. Mit Abgabe Ihrer Garderobe und Bezahlung von € 2,- stimmen Sie zu, dass wir keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke Übernehmen und lediglich die Garderobe zur zeitlichen Verwahrung in Empfang nehmen. Ferner übernehmen wir keinerlei Haftung für in der Garderobe hinterlegten Wertsachen (wie z.B. Geldbeutel, Ausweispapiere, Schmuck, weitere Kleidungsstücke, etc.). Die Rückgabe der Garderobe ist NUR mit dem entsprechenden Abriss möglich.

9. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

10. Im Theodor Noise Club (Inhaber: Marcus Möhrmann) werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Betreten des Clubs erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum des Theodor Noise Clubs. Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte mitteilen (Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte unserer offiziellen Facebook-Seite). Die Bilder werden dann umgehend gelöscht.

11. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.

12. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderte Notausgänge zu benutzen.

13. Der Besucher stellt die Diskothek von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren zu jeder Zeit frei. Das Betreten der Diskothek erfolgt auf eigene Gefahr

14. In der Diskothek Theodor Noise Club werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte Videoüberwacht. Die Bänder können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden (nur bei begründeten Anträgen). Ohne besondere Vorfälle werden die Bänder spätestens nach 24 Stunden wieder gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte der Diskothek kann namentlich bei der Geschäftsleitung erfragt werden. Mit betreten der Diskothek Theodor Noise Club erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung, dass hier Filmaufnahmen gefertigt werden.

15. Mit Betreten der Diskothek Theodor Noise Club bzw. mit Bezahlung und betreten der Räumlichkeiten erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.

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